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Erfolg für 3. Sektor durch „Bündnis für Gemeinnützigkeit“

Franz Neunteufl: Der Sprecher des Bündnisses für Gemeinnützigkeit teilt mit

Mehr als 100 Tage hat es gedauert, bis sich die Regierung nach dem Lock-Down Mitte März auch zu direkten Covid-19 Hilfsleistungen für Gemeinnützige durchringen konnte. Das Ergebnis kann sich – vor allem im europäischen Vergleich – durchaus sehen lassen. Eine Hürde, die genommen werden musste, war, dass so wenig über den Dritten Sektor bekannt ist. Mit der Einrichtung eines NPO Satellitenkontos in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird sich das hoffentlich bald ändern.

Nun gibt es Richtlinien für den NPO Unterstützungsfonds. Vizekanzler Kogler und Landwirtschaftsministerin Köstinger haben die Details des NPO Unterstützungsfonds präsentiert. Dies betrifft Gemeinnützige Organisationen, freiwillige Feuerwehren und gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgemeinschaften. Sie können wegen der Coronakrise um Schadenersatz ansuchen. Die Verordnung trat am 6. Juli in Kraft.

Bundesministerium für Kunst, Kultur,öffentlichen Dienst und Sport Kabinett des Vizekanzlers

Dietmar Seiler: Referent für Kunst, Kultur und strategische Projekte

+43 650 42 24 202. dietmar.seiler@bmkoes.gv.at. www.bmkoes.gv.at

NB. Zähe Bemühungen und Vorsprachen führten zum Erfolg. Das kann ich, Hans Högl, als Vertreter der „Initiative Zivilgesellschaft“ im Bündnis für Gemeinnützigkeit bestätigen.

Datenschutzgesetz : Begutachtungsfrist unbeachtet geblieben

Bündnis für Gemeinnützigkeit kritisiert Vorgangsweise bei Datenschutzanpassungsgesetz. Gastbeitrag.

NB. Die Vereinigung für Medienkultur ist über die Initiative Zivilgesellschaft aktiv im Bündnis für Gemeinnützigkeit.

„Schwarzer Tag für Partizipation in Österreich“

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit, ein Zusammenschluss von  18 Dachverbänden, die zusammen über 1000 zivilgesellschaftliche Organisationen aus unterschiedlichen Bereichen repräsentieren, kritisiert die Vorgangsweise beim Datenschutzanpassungsgesetz, das morgen im Nationalrat beschlossen werden soll.

Entgegen aller Usancen wurde vom zuständigen Bundeskanzleramt bereits weit vor dem Ende der Begutachtungsfrist eine Regierungsvorlage eingebracht, am Tag nach dem Ende dieser Frist wurde das Gesetz im Verfassungsausschuss in neuer Fassung von den Regierungsparteien durchgewinkt. „Deutlicher kann man das Desinteresse an der Meinung der von diesem Gesetzesvorhaben in erheblichen Maße betroffenen Organisationen nicht ausdrücken, kritisiert der Sprecher des Bündnisses Franz Neunteufel. „Das ist ein schwarzer Tag für die Partizipation in Österreich.“

Dabei haben die in der Begutachtung eingebrachten Stellungnahmen durchaus noch Diskussions- und Klärungsbedarf ergeben. Das Bündnis appelliert nun an die Abgeordneten dieses fragwürdige Vorgehen nicht mitzutragen und eine weitergehende Diskussion über dieses Vorhaben zu ermöglichen. „Besser ein vernünftiges Gesetz etwas später als ein unausgegorenes Provisorium, das später wieder saniert werden muss“, so Neunteufl.

Das Bündnis für Gemeinnützigkeit kämpft unter anderem für mehr Transparenz und eine strukturierte Einbindung der Zivilgesellschaft in den politischen Diskussionsprozess und in die Gesetzwerdungsverfahren.