Schlagwort-Archive: NPO

Von „Zivilgesellschaft“ ist oft die Rede-doch was ist sie?

Kann Zivilgesellschaft die 6. Gewalt im Staat sein, wie ein Medienanalytiker meinte?

Hans Högl

Welche Bedeutung hat „Zivilgesellschaft“? Peter Plaikner, der Direktor von IMPact – dem Institut für Medien und Politikanalyse, nannte sie kürzlich im Presseclub Concordia die 6. Gewalt, die 5. sind demnach die „Social Media“, die 4. die traditionellen Medien.Dies ist Anlass, zu fragen, was „Zivilgesellschaft“ meint.

„Zivilgesellschaft“ ist auf Englisch civil society, auf Französisch société civile. Dies kommt vom Lateinischen “ societas“ = Gemeinschaft, Teilnahme, Genossenschaft, Kameradschaft, (Handels) Gesellschaft, politisch: Bündnis. Vgl. ius civile = bürgerliches Recht, Zivil- oder Privatrecht. civis (lat) = Bürger*in, Mitbürger, Einheimischer. „Burger“ waren Mittelalter Leute, die rund um die Burg wohnten. Vgl. Namen wie: Bürger, Bürgerschaft, Bürger-Meister, Staats-Bürger. Im Französischen: „bourgeois“ .

Im Französischen bedeutet das Wort „citoyen“ den Staatsbürger. Ursprünglich war dies der Bewohner einer cité, also Stadt (!), vom lat. civitas. Später wurde daraus Besitz-Bürger.Davon leitet sich das Wort „bourgeois“ ab. Die Bourgeoisie, verstanden als herrschende Klasse rührt von der die marxistischen Theorie. Zu erwähnen ist die Bezeichnung „bürgerliche Parteien“.

Im Englischen bedeutet „civil society“ seit dem 18. Jahrhundert Staatsbürger-Gesellschaft, also dem von der staatlichen Verwaltung u n a b h ä n g i g e n Bereich, der sich z.B. in berufsständischen Vereinigungen eigene Selbstverwaltungsorgane schafft.

Der Begriff Zivilgesellschaft fand im Deutschen erst durch Schriften von A. Gramsci (1947) Eingang. Bisher unterschied man im Deutschen nicht zwischen den

1. staats-unabhängigen Bereichen der Gesellschaft und
2. der besitz – bürgerlichen Klassenherrschaft in der Bedeutung von Marx und Engels.

Im nordamerikanischen Liberalismus versteht man unter Zivilgesellschaft die von der staatlichen Administration unabhängige Gesellschaft der einzelnen Staatsbürger, aber im Kommunitarismus das soziale Netzwerk staatsunabhängiger Gemeinschaften, die durch diverse kulturelle Traditionen geprägt sind.

In Österreich und Deutschland ist die Gewaltentrennung nicht so ausgeprägt – wie in den USA und Frankreich. In den USA sind Staat und (Frei) Kirchen getrennt. Ähnliches gilt für Parteien, Verbände. Es wird weder in den USA noch in Frankreich ein Kirchenbeitrag eingehoben- wie dies in Deutschland der Fall ist.

Das Problem, staatliche Bereiche von der Zivilgesellschaft zu trennen, rührt in Österreich und Deutschland auch davon, dass der Staat in vielen Bereichen Förderungen leistet.

So widerstrebt unserem Verständnis, Verbände (wie Kammern, Kirchen, Gewerkschaften) unter dem Begriff „Zivilgesellschaft“ zu fassen – während das z.B. in den USA durchaus möglich ist. Zur Zivilgesellschaft in unserem Sinne zählen NGOs, Sport- und Musikvereine, die freiwillige Feuerwehr, zahllose Vereinigungen formaler (Vereine) oder informeller Art ( Initiativen ohne Vereinsstatut). Hilfsorganisation wie Caritas und Diakonie sind nach-sorgend, also wenn Hilfsbedürftigkeit gegeben ist, doch ist die „Initiative Zivilgesellschaft“ (IZ) insofern vor-sorgend, als hier zukunftsgestaltende Überlegungen getroffen werden (Z.B. denkt die des Grundeinkommens künftigen Beschäftigungsproblemen zu begegne ). Wir werden wohl Hilfsorganisationen (wie Caritas….) dazu zählen, obschon wir wissen, dass caritative Initiativen vom Staat gefördert werden.

.

Erfolg für 3. Sektor durch „Bündnis für Gemeinnützigkeit“

Franz Neunteufl: Der Sprecher des Bündnisses für Gemeinnützigkeit teilt mit

Mehr als 100 Tage hat es gedauert, bis sich die Regierung nach dem Lock-Down Mitte März auch zu direkten Covid-19 Hilfsleistungen für Gemeinnützige durchringen konnte. Das Ergebnis kann sich – vor allem im europäischen Vergleich – durchaus sehen lassen. Eine Hürde, die genommen werden musste, war, dass so wenig über den Dritten Sektor bekannt ist. Mit der Einrichtung eines NPO Satellitenkontos in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung wird sich das hoffentlich bald ändern.

Nun gibt es Richtlinien für den NPO Unterstützungsfonds. Vizekanzler Kogler und Landwirtschaftsministerin Köstinger haben die Details des NPO Unterstützungsfonds präsentiert. Dies betrifft Gemeinnützige Organisationen, freiwillige Feuerwehren und gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgemeinschaften. Sie können wegen der Coronakrise um Schadenersatz ansuchen. Die Verordnung trat am 6. Juli in Kraft.

Bundesministerium für Kunst, Kultur,öffentlichen Dienst und Sport Kabinett des Vizekanzlers

Dietmar Seiler: Referent für Kunst, Kultur und strategische Projekte

+43 650 42 24 202. dietmar.seiler@bmkoes.gv.at. www.bmkoes.gv.at

NB. Zähe Bemühungen und Vorsprachen führten zum Erfolg. Das kann ich, Hans Högl, als Vertreter der „Initiative Zivilgesellschaft“ im Bündnis für Gemeinnützigkeit bestätigen.