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Mit zweierlei Maß

In einer KURIER-Analyse vom 22.2.2024 werden Ähnlichkeit und Vergleichbarkeit der Fälle Assange und Nawalny in Frage gestellt. Diese Position gilt es zu hinterfragen.

Udo Bachmair

„Was Nawalny passiert ist, kann auch Julian passieren“ äußerte sich Assanges Ehefrau Stella zu Recht besorgt. Westliche Politik und Medien bemühen sich nun hartnäckig, diese These zu falsifizieren. Als ein Beispiel von mehreren sei Caroline Ferstls Analyse „Assange, der Nawalny des Westens“ jüngst im KURIER herausgegriffen.

Die Autorin kritisiert an der Äußerung von Stella Assange, diese würde damit das US-Justizsystem mit dem im autoritären Russland gleichsetzen. Man fragt sich sehr wohl, wo denn da im Gefängnisalltag der große qualitative Unterschied zu russischen Straflagern liegen soll. Menschenrechtsorganisationen zufolge gibt es da wie dort Berichte über Folter.

Und warum erscheint der Autorin die Einschätzung, dass auch Assange politischer Gefangener ist, so weit hergeholt? Diese Charakterisierung liegt ja klar auf der Hand. Assange hat sich mit seinen Recherchen über brutale Einsätze in Angriffskriegen der USA natürlich den Zorn und Hass der US-Führung zugezogen, die ihn nun lebenslänglich ausschalten will.

Es fällt auf, dass in dieser KURIER-Analyse kein einziges Mal das Wort „Kriegsverbrechen“ vorkommt, die Julian Assange mutig aufgedeckt hat. Das Wording „Kriegsverbrechen“ und „Kriegsverbrecher“ scheint nur für Russland oder Putin reserviert zu sein, nicht jedoch für die USA oder George Bush. Der schon sattsam bekannte außenpolitische Einheitsbrei westlicher Medien lässt Letzteres freilich nicht zu.

Ja, und woher will denn die Autorin der Analyse so genau wissen, dass die Anklagepunkte gegen Assange „strafrechtlich haltbar“ sind? Müsste diese Schlussfolgerung nicht auch für den Fall Nawalny gelten? Denn auch dem russischen Regimegegner werden Spionage und Geheimnisverrat vorgeworfen. Dies stellt ebenfalls eine Vergleichbarkeit der beiden Fälle dar.

Eine weitere Ähnlichkeit ist die der Existenzbedrohung. So ist zu befürchten, dass der „freie und menschenrechtsorientierte“ Westen, im Besonderen die USA, Assange sehenden Auges einem Mord auf Raten im harten US-Strafvollzug ausliefern werden. „Was Nawalny passiert ist, kann auch Assange passieren.“ So falsch kann diese These also nicht sein.

Kommt hinzu, dass ein negativer Ausgang der Causa Assange, sprich ein aus den Motiven Hass und Vergeltung resultierendes lebenslanges Wegsperren eines politisch unliebsamen Investigativjournalisten kein unwesentliches Kriterium für die Chancen künftiger Meinungs- und Pressefreiheit sein wird.