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Ukrainekrieg: Eskalation stoppen

Der Politologe Hans Joachim Funke hat es gewagt, eine Petition von Alice Schwarzer und Sarah Wagenknecht zu unterzeichnen, die zur Intensivierung von Verhandlungen statt Ausweitung der Waffenlieferungen aufruft.

Wolfgang Koppler*

Immerhin haben sich auch Stimmen aus SPD und CSU dem Aufruf angeschlossen. Dieser wird vom Politologen Herfried Münker – fast schon erwartungsgemäß – als „gewissenlose Unterstützung Putins“ bezeichnet. Henryk Broder unterstellt Schwarzer und Wagenknecht „toxische Männlichkeit“ und Zynismus. So in den Medien überhaupt argumentiert wird, beschränkt es sich auf angeblich mangelndes Interesse Russlands oder einfach auf „Man muss den Aggressor stoppen“. Sogar die gewiss nicht als Friedenstaube geltende österreichische Ex-Außenministerin Ursula Plassnik sprach in einem Streitgespräch mit Schwarzer (in der ZiB 2) schon vor etlichen Monaten von einer Eskalationsspirale in den Medien. Kein Ruhmesblatt für den Journalismus.

Interessant in diesem Zusammenhang war da das jüngste ZiB 2-Interview mit dem „gewissenlosen“ Hajo Funke und seinem Widerpart Major Feichtinger, ehemaliger Brigadier des Bundesheeres. Zu Beginn wird natürlich Münkers Vorwurf ins Spiel gebracht, dem Funke sein eigenes Gewissen entgegensetzte. Er gestand der Ukraine das Recht auf Verteidigung zu und sprach davon, dass der Krieg zu einem Patt geführt hätte und sich dies angesichts der Waffenlieferungen des Westens auf absehbare Zeit nicht ändern werde. Ob man jetzt oder später verhandle, würde am Frontverlauf nichts Wesentliches ändern. Nur würde es wahrscheinlich nochmals 250.000 Tote kosten. Aus Russland gäbe es durchaus Verhandlungssignale. Eine Unterbrechung des Krieges im Sinne eines Waffenstillstands wäre das einzig Sinnvolle. Im Übrigen hätte die ukrainische Führung ja selbst bis April verhandelt (Anm.: bis zur Befreiung Kiews).

Feichtinger bezeichnete die Verhandlungsergebnisse vom April zunächst als „Friedensdiktat“ (ein anderes Wort für den schon etwas abgelutschten und historisch peinlichen Diktatfrieden). Auf den deren Inhalt der damaligen Verhandlungen ging er gar nicht ein, obwohl die Neutralität der Ukraine mit Sicherheitsgarantien bereits sehr weit verhandelt war und die ukrainische Führung selbst erklärt hatte: Jeder Krieg endet durch eine Vereinbarung (erinnert an Stellungnahmen von Politikern: Nicht ins Konzept Passendes übergeht man mit Schweigen). Ein Waffenstillstand zementiere nur den Status quo.

Und dann die Überraschung (auch für Armin Wolf, Anchorman der ZiB 2: Feichtinger musste zugeben, dass bei objektiver Betrachtung der Kriegslage auf absehbare Zeit tatsächlich keine großen Veränderungen des Frontverlaufs zu erwarten seien. Weder die Rückeroberung der Krim noch jene der Separatistengebiete sei ein realistisches Ziel. Auch einen Jahre langen opferreichen Krieg schloss er nicht aus. Wesentlich jedoch sei, was die Kriegsparteien glaubten. Jede Seite erwarte sich noch Vorteile aus der Weiterführung des Krieges. Außerdem würden in der Ukraine 85 – 90 % der Bevölkerung den Kurs der Regierung stützen.

Populismus als Strategie des Westens ?

* Gastautor Mag. Wolfgang Koppler ist Jurist und lebt in Wien

Medien und Justizberichterstattung..

Wie berichten Medien über Justizverfahren ? Oberflächlich, befindet der folgende Gastkommentar. Als jüngsten Anlass dafür nimmt er die Berichterstattung über den Prozess rund um Bestechungsvorwürfe gegen den Ex-Grünen-Politiker Christoph Chorherr.

Wolfgang Koppler*

Da will ein Ersatzschöffe von seiner Funktion entbunden werden, weil der beisitzende Richter den Schöffen erklärt hätte, es werde so lange verhandelt, „bis alle verurteilt“ seien. Er hält dies auch in einer Niederschrift fest, welche dann in der Verhandlung (10 Tage später) an die Wand projiziert wird. Aufgrund eines Befangenheitsantrags der Verteidiger werden die Schöffen vernommen, wobei vier den Wortlaut der Aussage bestätigen, andere können oder wollen sich nicht erinnern. Eine Schöffin meint, man hätte es positiv oder negativ interpretieren können. Der vorsitzende Richter erklärt, dass das „Missverständnis“ mit dem betreffenden Schöffen geklärt worden sei. Der Befangenheitsantrag wird abgewiesen. Alles paletti ?

Sieht man sich die Zeitungsartikel an, scheint es tatsächlich so zu sein. Vor allem Qualitätsblätter handeln den Vorfall eher oberflächlich ab. Für den Standard etwa reicht es aus, dass das Gericht „es anders sieht“. Eine detaillierte und kritische Beschreibung der Vorgänge findet sich eigentlich nur in der Krone, die zumindest anmerkt „Umfangreiche Unterstützung gab es für den Kollegen aber nicht“.

Dass eine derartige Aussage, die in ihrem Wortlaut offenbar von etlichen Zeugen bestätigt wurde, an den Grundfesten der Justiz, nämlich der Unparteilichkeit und Voreingenommenheit des Richters rührt, wird nirgendwo erörtert. Selbst wenn damit nur gemeint gewesen sein sollte, es müsste gründlich verhandelt werden. Und sie ist leider kein Einzelfall im Grauen Haus. Erst vor wenigen Jahren gab es Postings eines Strafrichters mit dem Wortlaut „Wann kommt der Grasser endlich in den Häfn“, noch bevor der Prozess überhaupt begonnen hatte. Auch wenn dieser Richter am Verfahren nicht beteiligt war, wirft es doch ein bezeichnendes Licht auf die Einstellung mancher Strafrichter, zumal die Postings trotz Beschwerden der Strafverteidiger nur eine mE relativ milde Disziplinarstrafe zur Folge hatten. Auch hier reagierten die Medien auffallend zurückhaltend und beschäftigten sich vor allem damit, dass der Richter ja nur der Ehegatte der im Prozess den Vorsitz führenden Richterin war und nicht mit dem grundsätzlichen Problem der Voreingenommenheit von Richtern, welche auch noch in der Öffentlichkeit (oder möglicherweise vor Schöffen) den von ihnen offenbar gewünschten Ausgang eines Prozesses kundtun. Dass sich eine solche Einstellung auch auf die Urteilsfällung in selbst geführten Verfahren auswirken könnte, wird nicht bedacht.

Gerade die Richter des Grauen Hauses mit seiner problematischen Vergangenheit, erst recht aber die Medien, sollten endlich begreifen, dass sie selbst und die in der Justiz Tätigen fehlbar sind. Und vor Hybris nicht gefeit. Sonst nützen noch so viele Gedenktafeln nichts. Die Justiz ist kein Allheilmittel unserer infantil-narzisstischen Gesellschaft, sondern bedarf wie jede andere Institution selbst der Kritik. Von innen und von außen. Man sollte diesen mutigen Ersatzschöffen ehren. Was leider nicht geschehen wird.

*Gastauthor Mag. Wolfgang Koppler ist freier Journalist und Publizist und lebt in Wien