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Corona : Grundrechte in Quarantäne

Die Anti-Corona-Maßnahmen gehen mit spürbarer Einschränkung von Grundrechten einher. Die notwendige Diskussion darüber wird jedoch von der Aufregung über „Verschwörungstheoretiker“ überlagert.

Udo Bachmair

Der komplexen Thematik hat sich Heribert Prantl in seinem jüngsten Buch mit Leidenschaft und Sachverstand gewidmet. Es trägt den Titel „Not und Gebot: Grundrechte in Quarantäne“*. Der gelernte Richter Heribert Prantl war ein Vierteljahrhundert Ressortchef für Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung. Er hat dabei immer wieder mit Kommentaren und Analysen auch gegen den gängigen inhaltlichen Mainstream aufhorchen lassen.

In seinem jüngsten Werk gibt Prantl zu bedenken, dass in Corona-Zeiten eine Stimmung entstanden sei, die Grundrechte als Gefahr bezeichne. Gerade auch diesbezüglich käme den Medien eine besonders verantwortungsvolle Rolle zu. Es gelte heute, so der Autor, die Freiheit und mit ihr auch die Pressefreiheit unter der Gefahr des Corona-Virus zu verteidigen:

„Die Verteidigung besteht darin, die Grundrechte zu schützen-zu schützen davor, dass die Maßnahmen gegen das Virus von den Grundrechten nur noch die Hülle überlassen. Pressefreiheit besteht in der Warnung davor, dass Notgesetze einfach nur immer verlängert werden. Pressefreiheit ist dafür da, hemmungslos zu fragen und zu recherchieren, was die Verbote nützen und welche Schäden sie anrichten“.

Für Heribert Prantl ist klar: Unmut müsse ein Ventil haben, auch in Corona-Zeiten.

„Die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ist so ein Ventil. Aber: Das, was aus dem Ventil herauskommt, darf nicht giftig sein. Es gibt Grenzen des Tolerablen. Die verlaufen dort, wo die Gewalt, die Volksverhetzung und die Gesundheitsgefährdung beginnen“.

Auszüge aus Heribert Prantls Buch „Not und Gebot: Grundrechte in Quarantäne“ – erschienen 2021 im C.-H.-Beck-Verlag.