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OGH-Urteil als Freibrief für Lesertäuschung ?

Udo Bachmair

Ein aktuelles OGH-Urteil rund um Gefälligkeitsjournalismus sorgt weiter für rege Debatten. Das Urteil des Höchstgerichts spricht redaktioneller Berichterstattung die Objektivität per se ab und bewertet „unentgeltliche Werbung“ als nicht kennzeichnungspflichtig. Kritiker des Urteils befürchten, dass dadurch Lesertäuschung und Intransparenz Tür und Tor geöffnet sind. Jedenfalls hat die umstrittene Rechtsprechung einmal mehr die Diskussion rund um die Vermischung von Journalismus, Werbung und PR beflügelt.

Thema auch einer Podiumsdiskussion im Presseclub Concordia, Kooperationspartner der Vereinigung für Medienkultur. Gabriele Faber-Wiener, Vorsitzende des PR-Ethik-Rates sieht in dem Urteil einen Persilschein für ethisch unkorrekte Werbung. Es erlaube Gefälligkeitsjournalismus, wenn entsprechende Inserate geschaltet werden. Ingrid Brodnig, neue Obfrau der Initiative „Qualität im Journalismus“ betonte die Notwendigkeit einer klaren Trennung von Redaktion und PR-Abteilung und nannte als vorbildliches Beispiel dafür das Wiener Stadtmagazin „Falter“.

Erpressung durch Boulevard: „Es fängt zunächst freundlich an“

Ein Kurier- Text – entdeckt von K.-H. Wingelmaier

Der Verlag streift ein: Brutale Methoden am Wiener Boulevard 

Korruption…

 Der Bericht des PR-Ethik-Rates zu den Methoden des Boulevards schlägt Wellen. Ein Manager erzählt, wie das System funktioniert. Foto: granata68/Granata68  

Redaktionelle Begleitung:

Im Angebot: Redaktionelle Begleitung der unternehmerischen Aktivitäten („Suchen Sie sich aus, worüber wir schreiben sollen“). So weit, so gut. Bis irgendwann das Inseratenbudget verringert wird. „Dann kommen plötzlich die anderen Anrufe, wo einem erklärt wird, man werde dieses oder jenes kritisch hinterfragen“. Stets begleitet von „super günstigen Inseratenangeboten“.

Wird nicht eingelenkt, folgten kritische aufgeblasene Berichte, etwa von kleinen Netzausfällen, die zum Riesenskandal hochstilisiert werden. Der CEO stehe meist vor dem Problem, gerade über eine Million Euro für eine Werbekampagne ausgegeben zu haben, die durch eine Schmuddelkampagne im schlimmsten Fall beschädigt werden kann („Im Endkundengeschäft sind Sie immer erpressbar.“) Wer solche Methoden anwendet? „Eine Wiener Boulevardzeitung“, konkreter will der Manager nicht werden. Nur soviel: Er sei kein Einzelfall.

Im PR-Ethikrat hieß es auf KURIER-Nachfrage am Donnerstag, die Beschwerden über kriminelle Methoden seien im Rahmen einer Studie aufs Tapet gebracht worden, und zwar von den Befragten, die von sich aus über die Erpressungen berichtet hätten. Befragt wurden Entscheidungsträger aus den Kommunikationsabteilungen.

(kurier) Erstellt am