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Medien und Justizberichterstattung..

Wie berichten Medien über Justizverfahren ? Oberflächlich, befindet der folgende Gastkommentar. Als jüngsten Anlass dafür nimmt er die Berichterstattung über den Prozess rund um Bestechungsvorwürfe gegen den Ex-Grünen-Politiker Christoph Chorherr.

Wolfgang Koppler*

Da will ein Ersatzschöffe von seiner Funktion entbunden werden, weil der beisitzende Richter den Schöffen erklärt hätte, es werde so lange verhandelt, „bis alle verurteilt“ seien. Er hält dies auch in einer Niederschrift fest, welche dann in der Verhandlung (10 Tage später) an die Wand projiziert wird. Aufgrund eines Befangenheitsantrags der Verteidiger werden die Schöffen vernommen, wobei vier den Wortlaut der Aussage bestätigen, andere können oder wollen sich nicht erinnern. Eine Schöffin meint, man hätte es positiv oder negativ interpretieren können. Der vorsitzende Richter erklärt, dass das „Missverständnis“ mit dem betreffenden Schöffen geklärt worden sei. Der Befangenheitsantrag wird abgewiesen. Alles paletti ?

Sieht man sich die Zeitungsartikel an, scheint es tatsächlich so zu sein. Vor allem Qualitätsblätter handeln den Vorfall eher oberflächlich ab. Für den Standard etwa reicht es aus, dass das Gericht „es anders sieht“. Eine detaillierte und kritische Beschreibung der Vorgänge findet sich eigentlich nur in der Krone, die zumindest anmerkt „Umfangreiche Unterstützung gab es für den Kollegen aber nicht“.

Dass eine derartige Aussage, die in ihrem Wortlaut offenbar von etlichen Zeugen bestätigt wurde, an den Grundfesten der Justiz, nämlich der Unparteilichkeit und Voreingenommenheit des Richters rührt, wird nirgendwo erörtert. Selbst wenn damit nur gemeint gewesen sein sollte, es müsste gründlich verhandelt werden. Und sie ist leider kein Einzelfall im Grauen Haus. Erst vor wenigen Jahren gab es Postings eines Strafrichters mit dem Wortlaut „Wann kommt der Grasser endlich in den Häfn“, noch bevor der Prozess überhaupt begonnen hatte. Auch wenn dieser Richter am Verfahren nicht beteiligt war, wirft es doch ein bezeichnendes Licht auf die Einstellung mancher Strafrichter, zumal die Postings trotz Beschwerden der Strafverteidiger nur eine mE relativ milde Disziplinarstrafe zur Folge hatten. Auch hier reagierten die Medien auffallend zurückhaltend und beschäftigten sich vor allem damit, dass der Richter ja nur der Ehegatte der im Prozess den Vorsitz führenden Richterin war und nicht mit dem grundsätzlichen Problem der Voreingenommenheit von Richtern, welche auch noch in der Öffentlichkeit (oder möglicherweise vor Schöffen) den von ihnen offenbar gewünschten Ausgang eines Prozesses kundtun. Dass sich eine solche Einstellung auch auf die Urteilsfällung in selbst geführten Verfahren auswirken könnte, wird nicht bedacht.

Gerade die Richter des Grauen Hauses mit seiner problematischen Vergangenheit, erst recht aber die Medien, sollten endlich begreifen, dass sie selbst und die in der Justiz Tätigen fehlbar sind. Und vor Hybris nicht gefeit. Sonst nützen noch so viele Gedenktafeln nichts. Die Justiz ist kein Allheilmittel unserer infantil-narzisstischen Gesellschaft, sondern bedarf wie jede andere Institution selbst der Kritik. Von innen und von außen. Man sollte diesen mutigen Ersatzschöffen ehren. Was leider nicht geschehen wird.

*Gastauthor Mag. Wolfgang Koppler ist freier Journalist und Publizist und lebt in Wien

Kritik an Ö1

Ö 1 überzeugt über weite Sendestrecken mit Qualität und Seriosität. In der Regel ist davon ausgehen, dass Ö1-Sendungen auf seriösen nachprüfbaren Quellen basieren. Eine irritierende Ausnahme, ein umstrittenes Hörbild, gegen das Kritik lautgeworden ist, hat die Regel nun angeblich bestätigt.

Udo Bachmair

Die Feature-Redaktion von Ö 1 genießt einen hervorragenden Ruf. Keine andere Abteilung des ORF kann stolz sein auf so viele Preise, die an vorwiegend freie Mitarbeiterinnen vergeben worden sind. Mit dem am vergangenen Samstag ausgestrahlten Hörbild über das syrische Gefängnis Saydnaya hat sich Ö 1 aber laut Kritikern kaum Lorbeeren verdient. Es bestehe der Verdacht, dass die zuständigen RedakteurInnen einer geschickten antisyrischen Propaganda-Aktion auf den Leim gegangen sind.

Gerade eine so komplexe Causa wie der Syrien-Konflikt, an dem sich so leicht das übliche Freund-Feind-Schema auch in der Berichterstattung festmachen lässt, eignet sich nicht für einseitige Anheizung von Emotionen. Da werden in besagtem Hörbild als mediale Begleitung ins Wochenende besonderes grausame Folterpraktiken breit ausgewalzt. Wem soll das nützen, fragt man sich. Eine spekulativ hasserzeugende Sendung ausgerechnet im renommierten Radiosender Ö 1 ?

Dabei gilt der Hauptzeuge des Hörbilds, in dem Foltergeräusche und –geschrei in einem Studio in Berlin nachgestellt worden sind, offenbar nur bedingt als seriöse Quelle, geben Syrienexperten in Wien und in der Schweiz zu bedenken. Zudem sei die von US-Interessen dominierte Organisation Amnesty International genannte Zahl von „mindestens 17000 in Saydnaya ermordeten Gefangenen“ frei erfunden.

Die Anschuldigungen gegen Syriens Regierung würden sich nahtlos in den Medienkrieg gegen Syrien einreihen, der nicht erst seit dem Jahr 2011 geführt werde.

Es gehe nicht an, heißt es in einem Protestschreiben an den ORF, das „unter einem fürchterlichen Angriffskrieg des Westens und unter einer verheerenden Wirtschafts- und Finanzblockade leidende Land weiter zu destabilisieren“.

BP-Wahl: VGH-Urteil „fragwürdig“ ?

Entscheidung der Höchstrichter nicht unumstritten

Udo Bachmair

Selbstverständlich ist eine Entscheidung der Höchstrichter zu akzeptieren. Unabhängig von politisch-taktischen Erwägungen. Der Verfassungsgerichtshof hat auch in der Causa der stattgegebenen Anfechtung der Bundespräsidentenwahl ausschließlich juridische Begründungen als Motiv für seine Entscheidung geltend gemacht. Das entspricht seinem gesetzlichen Auftrag und der Erwartungshaltung der Öffentlichkeit.

Aber: Auch ein VGH agiert nicht im politik- und wertfreien Raum. So ist gerade auch im konkreten Fall die Frage legitim, ob die Verfassungsrichter realpolitische Konsequenzen einer solchen schwerwiegenden Entscheidung sorgfältig genug überlegt haben. Jedenfalls sind entgegen dem überwältigenden Lob für den VGH in Medien und Politik vereinzelt auch Bedenken und Kritik vernehmbar.

So hält der Autor Robert Misik im STANDARD die Entscheidung des VGH für „fragwürdig“ :

  1. hätte der Verfassungsgerichtshof auch anders entscheiden können.
  2. fällt er seine Urteile immer in einem politischen Kontext. Und selbstverständlich spielte für die Richter eine Rolle, dass sie der FPÖ nicht weiteren Anlass für ihre Kampagnen liefern wollten.
  3. Aber hat der Verfassungsgerichtshof das wirklich bis zum Ende gedacht?
  4. Hat er sich eigentlich überlegt, welche Verfassungskrise entstünde, wenn Norbert Hofer, dem ein zweiter Versuch geschenkt wurde, bei der Neuaustragung gewinnen würde?

Es steht zu befürchten, dass der Verfassungsgerichtshof das nicht überlegt hat. Im Grunde ist dieses Urteil selbst zirka so schlampig wie die Wahlorganisation in einem kleinen Dorf in der Provinz.

Er hat so entschieden, um sich ein Problem billig vom Hals zu schaffen: Er wollte der aggressiven FPÖ-Kampagne den Wind aus den Segeln nehmen, wollte sich den erwartbaren Angriffen von Strache, Hofer & Co nicht aussetzen.

Das ist verständlich und auch nicht unklug.

Aber er hat damit sofort ein anderes Problem geschaffen: Er hat 50,3 Prozent der Wähler gesagt: „Ich annulliere Eure Stimme. Eure Wahlentscheidung ist weniger wert als das aufgeregte Gefuchtel der FPÖ.“

Die Stimmen von 2.254.484 Wählerinnen und Wählern werfen wir einfach so weg.

That’s it, in the End. Er hat gesagt: Die Stimmen der Mehrheit der Wähler sind weniger wert als die Empörungsbewirtschaftung der Verliererpartei.

In einer Güterabwägung – wie stärke ich das Vertrauen der Verliererpartei? Und wie respektiere ich zugleich den Wählerwillen der Mehrheit? – hat er sich allein auf eine Seite gestellt.

Wie das mit dem Geist der demokratischen Verfassung in Einklang zu bringen ist, soll mir erst einmal ein Verfassungsrichter erklären. (Robert Misik, 3.7.2016)

 

Medien zur Ukraine : Stopp der Einseitigkeit !

Udo Bachmair
Die westliche Berichterstattung über den Ukraine-Konflikt ist vielfach weiterhin geprägt  von antirussischer Einseitigkeit. Während sie die Position Moskaus und der ostukrainischen Separtisten ausschließlich als Propaganda erkennen will, wähnt sie sich selbst als unbeeinflußt und faktengerecht.
Eine Selbsteinschätzung dieser Art liefert heute im STANDARD ausgerechnet Hans Rauscher. Er sieht sich als Vertreter eines „prüfenden, einordnenden Journalismus“, die verhassten „Putinversteher“ hingegen betreiben „gezielte Desinformation“. Dabei beteuert der Autor, sich von „Transantlantischen Thinktanks nicht vereinnahmen zu lassen…“