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Corona : Grundrechte in Quarantäne

Die Anti-Corona-Maßnahmen gehen mit spürbarer Einschränkung von Grundrechten einher. Die notwendige Diskussion darüber wird jedoch von der Aufregung über „Verschwörungstheoretiker“ überlagert.

Udo Bachmair

Der komplexen Thematik hat sich Heribert Prantl in seinem jüngsten Buch mit Leidenschaft und Sachverstand gewidmet. Es trägt den Titel „Not und Gebot: Grundrechte in Quarantäne“*. Der gelernte Richter Heribert Prantl war ein Vierteljahrhundert Ressortchef für Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung. Er hat dabei immer wieder mit Kommentaren und Analysen auch gegen den gängigen inhaltlichen Mainstream aufhorchen lassen.

In seinem jüngsten Werk gibt Prantl zu bedenken, dass in Corona-Zeiten eine Stimmung entstanden sei, die Grundrechte als Gefahr bezeichne. Gerade auch diesbezüglich käme den Medien eine besonders verantwortungsvolle Rolle zu. Es gelte heute, so der Autor, die Freiheit und mit ihr auch die Pressefreiheit unter der Gefahr des Corona-Virus zu verteidigen:

„Die Verteidigung besteht darin, die Grundrechte zu schützen-zu schützen davor, dass die Maßnahmen gegen das Virus von den Grundrechten nur noch die Hülle überlassen. Pressefreiheit besteht in der Warnung davor, dass Notgesetze einfach nur immer verlängert werden. Pressefreiheit ist dafür da, hemmungslos zu fragen und zu recherchieren, was die Verbote nützen und welche Schäden sie anrichten“.

Für Heribert Prantl ist klar: Unmut müsse ein Ventil haben, auch in Corona-Zeiten.

„Die Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ist so ein Ventil. Aber: Das, was aus dem Ventil herauskommt, darf nicht giftig sein. Es gibt Grenzen des Tolerablen. Die verlaufen dort, wo die Gewalt, die Volksverhetzung und die Gesundheitsgefährdung beginnen“.

Auszüge aus Heribert Prantls Buch „Not und Gebot: Grundrechte in Quarantäne“ – erschienen 2021 im C.-H.-Beck-Verlag.

Reflexionen zur Einseitigkeit

Selten, aber doch, erreichen uns Stimmen, die mir als Hauptverantwortlichem der Vereinigung für Medienkultur (linke) Einseitigkeit vorwerfen. Es sind dies vorwiegend Stimmen aus dem rechten politischen Spektrum, das meist auch jede liberale und menschenrechtsorientierte Position links verortet.

Udo Bachmair

Dem Vorwurf, nicht objektiv zu sein, sehen sich besonders ORF-Journalisten immer wieder ausgesetzt. Auch ich war in meiner langjährigen ORF-Laufbahn vereinzelt mit ähnlichen Vorwürfen konfrontiert. Dass in der Berichterstattung keine der politischen Parteien bevorzugt behandelt werden sollte, versteht sich für einen seriösen Journalisten von selbst. Außerdem ist dieser Grundsatz zumindest für den ORF gesetzlich verankert. Eigentlich auch für den außenpolitischen Bereich. Doch dort scheinen Objektivitätskriterien in der journalistischen Praxis weniger ausgeprägt. Ausgewogen hieße, dass auch globale Positionen nicht durch eine bestimmte Brille, in dem Fall durch die westliche, gesehen und beurteilt werden dürften. Auch im Sport- oder im Kulturbereich gilt einseitige Berichterstattung trotz der Vorgaben des ORF-Gesetzes als de facto „legitim“. So werden heimische Sportler im Gegensatz zu ausländischen gleichsam in den Sporthimmel gehoben. Kulturkritik ist in ihrem Selbstverständnis ebenfalls überwiegend parteiisch.

Doch was heißt objektiv und unparteiisch in Grundsatzfragen ? Heißt ausgewogen, in ethischen Fragen „halbe halbe“ zu berichten, also etwa zu 50 Prozent für die Todesstrafe einzutreten und 50 Prozent dagegen ? Oder darf bzw. sollte etwa – wie kürzlich nach einem bedrückenden TV-Film neu diskutiert – zur Hälfte für Folter zur Erlangung eines Geständnisses geschrieben werden, und zur anderen Hälfte dagegen ? Oder wenn es um weitere heikle und sensible Bereiche von Menschenwürde und Menschenrechten geht : Ist es um der Objektivität und Ausgewogenheit willen ethisch und moralisch vertretbar, Menschen in Not (halb) nicht zu helfen ? Konkret etwa den in Nässe und Dreck dahinvegetierenden Flüchtlingskindern von Moria jede Hilfe zu verweigern ? Als einzig effektive Hilfe aus der Not wäre die Aufnahme von zumindest ein paar Notleidenden hier im reichen Österreich. Das als Journalist, als NGOs, als Parteien etc. festzustellen ist als (parteipolitisch) einseitig kritisierbar und kalt abzutun ? Nur weil einige Parteien, wie Teile der SPÖ, die Grünen und vor allem NEOS ebenfalls für eine humanitäre Aktion plädieren ?

Conclusio: In Fragen von Menschen- und Grundrechten erscheint mir „Einseitigkeit“ legitim, nicht nur aus ethischen und moralischen Gründen, sondern auch aus rationell gut begründbaren sachlichen Erwägungen. Daher bin ich einseitig unabdingbar gegen Todesstrafe und Folter, einseitig unabdingbar für Menschenrechte und einseitig unabdingbar für effektive Hilfe Notleidender. Ja, da bekenne ich mich voll zur Einseitigkeit, zur Nicht-Neutralität.

Hingegen klar gegen Einseitigkeit aufzutreten, sollte in der innen- und außenpolitischen Berichterstattung gleichsam Pflicht sein. Da sollte nicht undifferenziert zwischen gut und böse unterschieden werden, zwischen schwarz und weiß, nein, Differenzierung als wesentliches Merkmal von Qualitätsjournalismus müsste das Ziel sein. Das heißt jedoch nicht, dass Kommentare automatisch objektiv und ausgewogen sein müssen, vor allem dann, wenn es um ethische Grundsatzfragen geht. Vor diesem Hintergrund sehe ich auch meine Analysen und Kommentare für die Website der Vereinigung für Medienkultur.