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Lob der „Salzburger Nachrichten“

Hans Högl

Seit ein paar Tagen werden mir die „Salzburger Nachrichten“ (SN) zugesandt. Mit Erstaunen stelle ich in der SN vom 5. März Differenzierungen und Unterschiede fest, die ich in maßgeblichen Wiener Medien  kaum fand.

– Fall 1: Ein 34-jähriger Asylwerber hat kürzlich in Vorarlberg einen Beamten  der Sozialabteilung mit einem Messer tödlich verletzt. Der türkische Mann ist in Vorarlberg geboren, und es wurde ihm nach zahlreichen kriminellen Delikten 2009 der Aufenthalt in Österreich verboten. Er kehrte aber illegal 2019 zurück und hat den Beamten erstochen.

Dies wurde Anlass für eine heftige Diskussion über eine eventuell verschärfte Gesetzesänderung. Im Kern betraf der Konflikt  die Sicherheitshaft von gefährlichen Asylbewerbern, die laut EU-Recht in mehreren Ländern zulässig ist: so in Belgien, Großbritannien, Irland, Italien, den Niederlanden. Aber  dies ist nicht so eindeutig in der bestehenden österreichische Rechtsordnung. Vor allem Verfassungsgründe sprechen dagegen. Dies wird in der „SN“ sehr differenziert und sachlich dargestellt – in Differenz zu einer höchst aufgeregten medialen Diskussion.

-Fall 2: In Ostösterreich ist es kein Thema, wohl aber in Salzburg fürchtet man, dass die ursprünglich Salzburger  Skifirma Atomic in chinesische Hände gerät.

-Fall 3: In einem SN-Leserbrief heißt es, dass die Arbeiterkammer (AK) die Beschwerde eines einzigen konfessionslosen Arbeitnehmers wegen Verstoßes  gegen finanzielle Gleichbehandlung  bis zum EuGH unterstützte. Der Kläger wollte für seine Arbeit am Karfreitag ebenso wie die Evangelischen einen Zuschlag. Das wurde ihm nicht  zugestanden. Und so ging das Privileg der Evangelischen und der Altkatholiken verloren, den Karfreitag als Feiertag zu feiern. Es scheint, dass die AK übersah, dass es für Menschen mit kulturellen Unterschieden (hier der Religion) auch Ausnahmen geben darf. Demokratie hat die Aufgabe, auch (große) Minderheiten wie die Protestanten in Österreich zu schützen. Wer nur das Soziale, sprich das Finanzielle sieht, dem mangelt es an Wahrnehmung von kultureller Differenz.  Auch für Österreichs  sprachliche Minderheiten wie für die Slowenen und Kroaten gibt es gesetzliche Ausnahmen und Schutz. Diese Argumente meinerseits wurden meines Wissens in Medien nicht angesprochen. Die Entscheidung der Regierung über den Karfreitag als „persönlichen“ Urlaubstag ist aber sehr diskussionswürdig.

 

Karfreitag : Regierung desavouiert Evangelische

Die Regierung fährt gnadenlos über die Evangelische Kirche drüber. Ihr sind Wirtschaftsinteressen sakrosankt. Im ORF-Fernsehen macht Religionsminister Blümel ausgerechnet Bischof Bünker zum Sündenbock.

Udo Bachmair

„Wer schafft denn Arbeit..?!“ schrie Sozialministerin Hartinger-Klein ins Plenum des Nationalrates. Und sie gab sich gleich selbst die Antwort: „Die Wirtschaft !“ Die Antwort hätte auch lauten können: „Selbstverständlich die Arbeitskraft der Menschen“. Wahrscheinlich stimmt Beides. Sicher hingegen ist, auf welche Seite sich diese Regierung wieder einmal geschlagen hat. Auf die Seite der Unternehmer und Konzerne. Das hat sich zuletzt gezeigt am blamablen Einknicken des FPÖ-Verkehrsministers Norbert Hofer vor der Frächterlobby. Das zeigt sich aktuell und besonders brisant an der leidigen Causa „Karfreitag“.

Da sorgt das „Drüberfahren über die Evangelischen“ für berechtigte Empörung. Auch außerhalb der Evangelischen Kirche. Denn wieder einmal wird ohne ausreichende Begutachtung ein rechtlich zweifelhaftes Gesetz durchs Parlament gepeitscht. Nicht einmal im Zusammenhang mit den Rechten und Traditionen einer Religionsgemeinschaft sieht diese Regierung entsprechende Sensibilität für angebracht. Einer christlichen Minderheitskirche die Religionsausübung zu beschneiden und ihren wichtigsten Feiertag zu kappen, zeugt zudem von beispielloser Unverfrorenheit. Vor allem jene Regierungsmitglieder, die der Evangelischen Kirche angehörigen, nämlich Hartinger-Klein, Norbert Hofer und Heinz Faßmann sollten sich schämen.

Es ist dies nicht zuletzt auch eine demokratiepolitisch und menschenrechtlich höchst bedenkliche Vorgangsweise. Dabei wäre die nach dem EUGH-Urteil logischste Konsequenz gewesen, den Karfreitag für alle zum Feiertag zu machen. Eine Forderung, die der evangelische Bischof Michael Bünker immer wieder in die Diskussion eingebracht hatte. In bewährter Manier versucht die türkis-blaue Regierungstruppe nun den Spieß umzudrehen.In bisher kaum registrierter Perfidie hat der für Religionen zuständige Kurz-Vertraute Gernot Blümel den Ball an Bünker weitergespielt.

Allen Ernstes hat Blümel in der ZIB 2 die nunmehrige unbefriedigende Karfreitagslösung mit einer angeblichen Zustimmung Bünkers gerechtfertigt. Der Bischof hatte sich zu diesem Zeitpunkt allerdings von seiner ersten Reaktion, es handle sich um eine positive Lösung mit Wermutstropfen, bereits deutlich distanziert. Dennoch steht Bünker, anerkannt und gelobt für seine Verdienste auch über Kirchengrenzen hinaus, nun als Sündenbock da. Nicht nur seitens Blümels, sondern auch kirchenintern.

Statt den Regierungskoordinatoren Blümel und Hofer schwappt nun Bünker eine Welle von Kritik entgegen. Ja, sogar von Verrat an der eigenen Glaubensgemeinschaft ist mancherorts die Rede. Ein engagierter Kirchenmann wie Bünker verdient das aber beileibe nicht, er hat das Erscheinungsbild der Evangelischen Kirche in seiner 12-jährigen Amtszeit äußerst positiv geprägt.

Eine Glaubensgemeinschaft, die in ihrer Geschichte bis weit ins vergangene Jahrhundert hinein nicht wenig Leid erfahren hat, von Regierungsseite her derart zu demütigen und desavouieren, ist wohl einmalig in der Zweiten Republik. Oder sind wir bereits in der Dritten angelangt ? Manche Entwicklungen in diesem Land, wie die Infragestellung von Grundrechten sowie Revanchegelüste gegenüber einer Minderheits-Kirche, die sich immer wieder auch regierungskritisch zu menschenrechtlich bedenklichen Erscheinungen geäußert hat, lassen diesen Schluss zu.