{"id":159,"date":"2013-09-22T11:07:12","date_gmt":"2013-09-22T09:07:12","guid":{"rendered":"http:\/\/www.medienkultur.at\/neu\/?page_id=159"},"modified":"2015-02-26T16:32:09","modified_gmt":"2015-02-26T14:32:09","slug":"statut-1-5","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.medienkultur.at\/neu\/wer-wir-sind\/statut-1-5\/","title":{"rendered":"Statut u. Benutzungshinweis zur Homepage"},"content":{"rendered":"<p><b>\u00a0\u00a0\u00a0<\/b><\/p>\n<p><span style=\"color: #0000ff;\">UNSERE VEREINSADRESSE\u00a0 Wien 1,\u00a0 Bankgasse <\/span><\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/www.medienkultur.at\/neu\/wp-content\/uploads\/L1280407.concordia.a.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-984\" src=\"https:\/\/www.medienkultur.at\/neu\/wp-content\/uploads\/L1280407.concordia.a-300x135.jpg\" alt=\"L1280407.concordia.a\" width=\"300\" height=\"135\" srcset=\"https:\/\/www.medienkultur.at\/neu\/wp-content\/uploads\/L1280407.concordia.a-300x135.jpg 300w, https:\/\/www.medienkultur.at\/neu\/wp-content\/uploads\/L1280407.concordia.a-1024x463.jpg 1024w, https:\/\/www.medienkultur.at\/neu\/wp-content\/uploads\/L1280407.concordia.a-604x270.jpg 604w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a><\/p>\n<p><span style=\"color: #0000ff;\"><b>Benutzungsbestimmungen der Homepage<\/b><\/span><\/p>\n<p><b>Hinweise.\u00a0Die Autoren \u00fcbernehmen\u00a0<\/b><strong>keinerlei Gew\u00e4hr<\/strong> f\u00fcr die Aktualit\u00e4t, Korrektheit, Vollst\u00e4ndigkeit oder Qualit\u00e4t der bereitgestellten Informationen. Dennoch: Die\u00a0<b>Vereinigung f\u00fcr Medienkultur<\/b>\u00a0pr\u00fcft und aktualisiert die Informationen auf ihren Webseiten kontinuierlich.<\/p>\n<p>Trotz aller Sorgfalt k\u00f6nnen sich die Daten inzwischen ver\u00e4ndert haben. Eine Haftung oder Garantie f\u00fcr die Aktualit\u00e4t, Richtigkeit und Vollst\u00e4ndigkeit der zur Verf\u00fcgung gestellten Informationen kann daher nicht \u00fcbernommen werden. Gleiches gilt auch f\u00fcr alle anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Das Herstellen von Verbindungen zu derartigen Websites erfolgt auf eigene Gefahr. Der Autor ist f\u00fcr den Inhalt der Websites, die aufgrund einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich.<\/p>\n<p><span style=\"text-decoration: underline;\">Die Autoren behalten\u00a0sich ausdr\u00fccklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ank\u00fcndigung zu ver\u00e4ndern, zu erg\u00e4nzen, zu l\u00f6schen oder die Ver\u00f6ffentlichung zeitweise oder endg\u00fcltig einzustellen.<\/span><\/p>\n<p>Urheberrecht: \u00a0Die Website ist im Ganzen und in Teilen\u00a0<b>urheberrechtlich gesch\u00fctzt<\/b>. Teile der Website bzw. die Website als Ganzes d\u00fcrfen nur nach schriftlicher Zustimmung des Erstellers bzw. Betreibers kopiert, ver\u00e4ndert bzw. verwendet werden.<\/p>\n<h6>Selbstverst\u00e4ndlich freut es uns, wenn Interessenten auf unsere Homepage zur\u00fcckgreifen und diese zitieren. Wir werden dies so wenig umst\u00e4ndlich machen wie m\u00f6glich. Senden Sie ein kurzes Mail an <a href=\"mailto:medienkultur@medienkultur.at\">medienkultur@medienkultur.at<\/a><\/h6>\n<h5><b><\/b><b>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b><span style=\"color: #0000ff;\">STATUT DER VEREINIGUNG F\u00dcR MEDIENKULTUR<\/span><\/h5>\n<p><b>Statut des Vereines \u201cVereinigung f\u00fcr Medienkultur\u201d, beschlossen in der konstituierenden Hauptversammlung am 20. April 1995 in Wien, in der Fassung vom 9.4.1999<\/b><\/p>\n<p><b>\u00a71 \u2013 Name, Wesen, Sitz und Wirkungsbereich<\/b><\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201cVereinigung f\u00fcr Medienkultur\u201d (in der Folge \u201cVerein\u201d genannt). Er ist eine gemeinn\u00fctzige und ideelle, nicht auf Gewinn gerichtete Organisation, hat seinen Sitz in Wien und \u00fcbt seine T\u00e4tigkeit in ganz \u00d6sterreich aus.<\/p>\n<p><b>\u00a72 \u2013 Aufgaben und Ziele<\/b><\/p>\n<p>2.1 Der Verein hat das Ziel, sich f\u00fcr eine hohe Medienkultur in \u00d6sterreich einzusetzen und Fehlentwicklungen in den Medien (Druck-, elektronische und sonstige Medien) entgegenzutreten.<\/p>\n<p>2.2 Zu diesem Zweck will er Mi\u00dfbr\u00e4uche und Mi\u00dfst\u00e4nde aller Art bek\u00e4mpfen, sie aufzeigen und zu deren Behebung beitragen. Er beabsichtigt ferner Personen, die durch Medien in welcher Art immer zu Unrecht herabgesetzt oder sonst gesch\u00e4digt wurden, wirksame Unterst\u00fctzung zu gew\u00e4hren.<\/p>\n<p>2.3 Schlie\u00dflich setzt sich der Verein das Ziel, die Aufgabe der Medien in der demokratischen Gesellschaft dadurch zu unterst\u00fctzen, da\u00df er Verbesserungen anregt, die Medienforschung f\u00f6rdert und die Medienkonsumenten zu Aktivit\u00e4t und Kritik ermuntert.<\/p>\n<p>2.4 Dabei will der Verein streng unparteiisch und objektiv vorgehen sowie den Grundsatz der Unabh\u00e4ngigkeit verteidigen. Er unterstellt sein gesamtes Wirken der demokratischen Rechtsordnung, insbesondere den Grund- und Freiheitsrechten.<\/p>\n<p>2.5 Der Verein beabsichtigt, mit anderen Einrichtungen, welche gleichartige Zielsetzungen verfolgen, zu kooperieren.<\/p>\n<p><b>\u00a73 \u2013 Aktivit\u00e4ten des Vereins<\/b><\/p>\n<p>Die im \u00a7 2 genannten Ziele sollen insbesondere durch folgende Aktivit\u00e4ten erreicht werden:<\/p>\n<p>3.1 Systematische Beobachtung der Medien, Dokumentation Entgegennahme von Beschwerden, Mithilfe bei der Abfassung von Leserbriefen und Gegendarstellungen, Intervention bei Redaktionen, Einschaltung des Presserates, Gew\u00e4hrung von Rechtsschutz insbesondere durch gerichtliche Schritte oder Anrufung der Kommission zur Wahrung des Rundfunkgesetzes, Ver\u00f6ffentlichung von Kritik, Aufrufen.<\/p>\n<p>3.2 Es soll ferner die \u00d6ffentlichkeit systematisch \u00fcber Wahrnehmungen und Standpunkte der Vereinigung informiert werden sowie eine Aktivierung der Medienkonsumenten dahingehend erfolgen, da\u00df sie ihre Meinung gegen\u00fcber den Medien vertreten und wirksam Kritik \u00fcben.<\/p>\n<p>3.2 Schlie\u00dflich will die Vereinigung f\u00fcr eine hohe Medienkultur werben, diesbez\u00fcgliche Aktivit\u00e4ten unterst\u00fctzen sowie die Medienwissenschaften f\u00f6rdern.<\/p>\n<p><b>\u00a74 \u2013 Mitgliedschaft<\/b><\/p>\n<p>4.1 Im Verein wirken Frauen und M\u00e4nner ohne Unterschied der Volkszugeh\u00f6rigkeit, des religi\u00f6sen Bekenntnisses und der politischen Gesinnung.<\/p>\n<p>4.2 Aktive Mitglieder sind jene, die durch pers\u00f6nliches Engagement zur Erf\u00fcllung der Aufgaben des Vereins beitragen.<\/p>\n<p>4.3 Unterst\u00fctzende Mitglieder sind jene physischen oder juristischen Personen, die den Verein ideell und materiell unterst\u00fctzen.<\/p>\n<p>4.4 Die Mitgliedschaft wird durch Beitritt erworben, \u00fcber dessen Annahme das Pr\u00e4sidium zu entscheiden hat. Eine Ablehnung bedarf keiner Begr\u00fcndung und ist unanfechtbar.<\/p>\n<p>4.5 Ehrenmitglieder sind jene Personen, denen die Hauptversammlung wegen ihrer besonderen Verdienste um den Verein die Ehrenmitgliedschaft verliehen hat.<\/p>\n<p>4.6 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschlu\u00df ( \u00a7 13 ) sowie durch Verlust der Rechts- bzw. Handlungsf\u00e4higkeit des Mitgliedes.<\/p>\n<p><b>\u00a75 \u2013 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/b><\/p>\n<p>5.1 Die Mitglieder haben Sitz und Stimme in der Hauptversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht f\u00fcr die Vereinsfunktionen. Sie haben Zugang zu den Veranstaltungen und Publikationen des Vereins. (\u00c4nderungsbeschlu\u00df vom 9. 4. 99)<\/p>\n<p>5.2 F\u00fcr den Bezug der Zeitschrift der Vereinigung bezahlen die Mitglieder eine gegen\u00fcber der sonstigen Geb\u00fchr erm\u00e4\u00dfigte Summe, welche vom Pr\u00e4sidium festzusetzen ist und sich an den Kosten f\u00fcr Druck und Versand zu orientieren hat. (\u00c4nderungsbeschlu\u00df vom 14. 11. 97).<\/p>\n<p>5.3 Die Mitglieder sind verpflichtet, die Statuten zu beachten die Bestrebungen des Vereines nach Kr\u00e4ften zu unterst\u00fctzen und das Ansehen des Vereins zu wahren. Sie haben den von der Hauptversammlung beschlossenen Mitgliedsbeitrag fristgerecht zu entrichten.<\/p>\n<p><b>\u00a76 \u2013 Organe des Vereines<\/b><\/p>\n<p>6.1 Die Organe des Vereins sind die Hauptversammlung, das Pr\u00e4sidium, der Pr\u00e4sident, ein bis zwei Rechnungspr\u00fcfer sowie das Schiedsgericht.<\/p>\n<p>6.2 Die Funktionsperiode der gew\u00e4hlten Organe betr\u00e4gt drei Jahre. Nach deren Ablauf ist die Funktion solange vorl\u00e4ufig fortzusetzen, bis eine Neuwahl erfolgt ist.<\/p>\n<p><b>\u00a77 \u2013 Hauptversammlung<\/b><\/p>\n<p>Der Hauptversammlung besteht aus allen Vereinsmitgliedern. Ihr obliegen folgende Aufgaben: 7.1 Die Wahl der Funktion\u00e4re 7 2 Die Entgegennahme der Rechenschaftsberichte sowie deren Genehmigung 7.3 Die Beratung \u00fcber grunds\u00e4tzliche Fragen der Vereinsarbeit und die Abgabe diesbez\u00fcglicher Empfehlungen an die Vereinsorgane 7.4 Die Genehmigung des Haushaltsplanes und des Rechnungsabschlusses sowie die Entlastung des Pr\u00e4sidiums 7.5 Die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages 7.6 Die Beschlu\u00dffassung \u00fcber die Statuten und deren \u00c4nderung 7.7 Die Verleihung der Ehrenmitgliedschaft sowie deren Aberkennung 7.8 Die Beschlu\u00dffassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereines samt der Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens, welches gemeinn\u00fctzigen Zwecken zuflie\u00dfen mu\u00df.<\/p>\n<p><b>\u00a78 \u2013 Tagung der Hauptversammlung<\/b><\/p>\n<p>8.1 Die Hauptversammlung hat einmal j\u00e4hrlich am Sitz des Vereines stattzufinden. Sie ist vom Pr\u00e4sidenten mindestens drei Wochen vor dem Termin unter Angabe der Tagesordnung einzuberufen. Die Tagung wird vom Pr\u00e4sidenten oder einem Vizepr\u00e4sidenten geleitet.<\/p>\n<p>8.2 Wenn dies das Pr\u00e4sidium beschlie\u00dft oder mindestens ein Drittel der Mitglieder begehrt, ist eine au\u00dferordentliche Hauptversammlung zur Behandlung eines mit dem Verlangen anzugebenden Beratungsgegenstandes einzuberufen.<\/p>\n<p>8.3 Die Aufnahme zus\u00e4tzlicher Beratungspunkte in die Tagesordnung mu\u00df mindestens eine Woche vor dem Versammlungstermin verlangt werden und bedarf der Beschlu\u00dffassung durch die Hauptversammlung. Sp\u00e4ter gestellte diesbez\u00fcgliche Antr\u00e4ge bed\u00fcrfen f\u00fcr ihre Annahme der Zweidrittelmehrheit.<\/p>\n<p>8.4 Die ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen Hauptversammlung ist jedenfalls beschlu\u00dff\u00e4hig. Am Erscheinen verhinderte Mitglieder k\u00f6nnen einem anderen Mitglied eine schriftliche Abstimmungsvollmacht erteilen, welche vor Beginn der Sitzung dem Pr\u00e4sidenten, vorzulegen, von diesem bekanntzugeben und zu protokollieren ist.<\/p>\n<p>8.5 Die Abstimmung erfolgt mittels Handzeichens. Jedes Mitglied kann beantragen, da\u00df beschlossen wird, zu einzelnen Beratungsgegenst\u00e4nden eine schriftliche oder geheime Abstimmung durchzuf\u00fchren. Es entscheidet die einfache Mehrheit der Anwesenden, wobei im Falle der Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag gibt. Die \u00c4nderung der Satzung sowie die Aufl\u00f6sung des Vereines bed\u00fcrfen der Zweidrittelmehrheit.<\/p>\n<p>8.6 Bei Beginn der Hauptversammlung ist ein Schriftf\u00fchrer zu w\u00e4hlen, der ein Protokoll zu verfassen hat. In diesem ist der wesentliche Ablauf des Sitzungsverlaufes wiederzugeben. Das Protokoll bedarf zu seiner G\u00fcltigkeit der Gegenzeichnung durch den Pr\u00e4sidenten nach Genehmigung durch das Pr\u00e4sidium.<\/p>\n<p><b>\u00a79 \u2013 Pr\u00e4sidium, Aufgaben<\/b><\/p>\n<p>9.1 Das Pr\u00e4sidium besteht aus dem Pr\u00e4sidenten, dem Vizepr\u00e4sidenten, dem Finanzreferenten, dem Beirat sowie einem bestellten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer.<\/p>\n<p>9.2 Der Vizepr\u00e4sident hat die Aufgaben des Pr\u00e4sidenten zu \u00fcbernehmen, wenn dieser an der Funktionsaus\u00fcbung gehindert ist oder wenn in einer Sache, die ihn selbst betrifft, entschieden wird.<\/p>\n<p>9.3 Der Finanzreferent hat die finanziellen Angelegenheiten des Vereins zu besorgen, indem er alle diesbez\u00fcglichen Beschl\u00fcsse des Pr\u00e4sidiums umsetzt und hier\u00fcber dem Pr\u00e4sidium berichtet. Alle Verf\u00fcgungen \u00fcber Vereinsverm\u00f6gen m\u00fcssen, soweit nicht der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer dazu berechtigt ( 9.5 ) ist, vom Finanzreferenten gegengezeichnet sein.<\/p>\n<p>9.4 Der Beirat besteht aus mindestens zwei und h\u00f6chstens zw\u00f6lf Mitgliedern, welche von der Hauptversammlung zur Entscheidung \u00fcber die Vereinsangelegenheiten berufen wurden. Das Pr\u00e4sidium kann Beiratsmitglieder als Referenten mit der laufenden Besorgung bestimmter Fachangelegenheiten betrauen. Es ist aber jedenfalls ein Rechtsreferent zu bestellen, der dem Berufsstand der Rechtsanw\u00e4lte, Richter, Notare oder Hochschullehrer an juristischen Fakult\u00e4ten angeh\u00f6ren soll.<\/p>\n<p>9.5 Das Pr\u00e4sidium kann zur Unterst\u00fctzung des Pr\u00e4sidenten einen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer bestellen, der die laufenden Angelegenheiten der Vereinst\u00e4tigkeit insbesondere organisatorischer Art unbeschadet der Verantwortung des Pr\u00e4sidenten zu besorgen hat. Er geh\u00f6rt dem Pr\u00e4sidium mit beratender Stimme an und handelt im Einvernehmen mit dem Pr\u00e4sidenten und, soweit finanzielle Angelegenheiten betroffen sind, mit dem Finanzreferenten. Das Pr\u00e4sidium kann einen Rahmen festsetzen, innerhalb dessen der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer selbst\u00e4ndig laufende Ausgaben t\u00e4tigen und sonstige Verf\u00fcgungen treffen kann.<\/p>\n<p><b>\u00a710 \u2013 T\u00e4tigkeit des Pr\u00e4sidiums<\/b><\/p>\n<p>10.1 Das Pr\u00e4sidium hat alle Angelegenheiten des Vereins zu erledigen, welche nicht einem anderen Organ zugewiesen sind.<\/p>\n<p>10.2 F\u00fcr seine T\u00e4tigkeit gelten die Bestimmungen \u00fcber die Hauptversammlung sinngem\u00e4\u00df mit der Ma\u00dfgabe, das mindestens viertelj\u00e4hrlich eine Sitzung abzuhalten ist.<\/p>\n<p><b>\u00a711 \u2013 Pr\u00e4sident<\/b><\/p>\n<p>11.1 Der Pr\u00e4sident steht an der Spitze des Vereins und vertritt diesen nach au\u00dfen. Er ist allein zeichnungsberechtigt, soweit nicht der Finanzreferent gegenzeichnen mu\u00df oder der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer im Rahmen seiner Aufgabenstellung vorgeht. Er ist bei seiner gesamten T\u00e4tigkeit an die Beschl\u00fcsse der Hauptversammlung und des Pr\u00e4sidiums gebunden sowie diesen Organen rechenschaftspflichtig.<\/p>\n<p>11.2 Insbesondere ist der Pr\u00e4sident daf\u00fcr verantwortlich, da\u00df die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane umgesetzt werden und der Verein eine seinen Statuten entsprechende T\u00e4tigkeit entfaltet. Er hat alle daf\u00fcr notwendigen Entscheidungen und Verf\u00fcgungen zu treffen.<\/p>\n<p>11.3 In dringenden Angelegenheiten, welche keinen Aufschub dulden, kann er dem Pr\u00e4sidium vorbehaltene Entscheidungen treffen, um insbesondere eine Gefahr f\u00fcr den Verein abzuwenden. Er hat in diesen F\u00e4llen ohne unn\u00f6tigen Aufschub eine Sitzung des Pr\u00e4sidiums einzuberufen, welches \u00fcber die betreffende Angelegenheit nachtr\u00e4glich zu entscheiden hat.<\/p>\n<p>11.4 Verst\u00f6\u00dft ein Beschlu\u00df des Pr\u00e4sidiums nach Auffassung des Pr\u00e4sidenten gegen das Statut oder gesetzliche Bestimmungen, kann er diesen Beschlu\u00df sistieren und hat die endg\u00fcltige Entscheidung einer ohne Verzug einzuberufenden Hauptversammlung zu \u00fcbertragen.<\/p>\n<p><b>\u00a712 \u2013 Mittel und Gebarung des Vereins, Rechnungspr\u00fcfer<\/b><\/p>\n<p>12.1 Die Mittel des Vereins werden durch Mitgliedsbeitr\u00e4ge, Spenden, Subventionen, Sammlungen oder den Ertrag von Veranstaltungen aufgebracht.<\/p>\n<p>12.2 Als Finanzjahr gilt das Kalenderjahr. Jeder ordentlichen Hauptversammlung ist ein vom Pr\u00e4sidenten gemeinsam mit dem Finanzreferenten erstellter Rechnungsabschlu\u00df samt Verm\u00f6gensbericht sowie eine Haushaltsvorschlag vorzulegen.<\/p>\n<p>12.3 Der (bzw. die) Rechnungspr\u00fcfer hat (haben) das Recht, jederzeit in alle die finanzielle Gebarung betreffenden Unterlagen einzusehen und alle diesbez\u00fcglichen Ausk\u00fcnfte von den Mitgliedern des Pr\u00e4sidiums zu verlangen. Sie haben den Rechnungsabschlu\u00df sowie den Haushaltsvorschlag zu \u00fcberpr\u00fcfen gegenzuzeichnen dar\u00fcber der Hauptversammlung zu berichten. Jedes Mitglied ,der Hauptversammlung kann \u00fcber alle diesbez\u00fcglichen Angelegenheiten in der Hauptversammlung Auskunft vom Rechnungspr\u00fcfer oder Pr\u00e4sidenten verlangen.<\/p>\n<p><b>\u00a713 \u2013 Pflichtverletzungen, Streitigkeiten und Schiedsgericht<\/b><\/p>\n<p>13.1 Bei Verletzung der Pflichten eines Vereinsmitgliedes ist das Pr\u00e4sidium zu befassen, welches eine Entscheidung zu treffen hat. Diese kann insbesondere in der Feststellung einer Pflichtverletzung, einer Verwarnung oder dem Ausschlu\u00df eines Vereinsmitgliedes bestehen.<\/p>\n<p>13.2 Bei allen Streitigkeiten aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entscheidet das Schiedsgericht endg\u00fcltig. Es besteht aus zwei von der Hauptversammlung gew\u00e4hlten Mitgliedern, welche sonst keine Vereinsfunktion aus\u00fcben d\u00fcrfen. Sie haben sich in jedem Anrufungsfall auf einen Vorsitzenden zu einigen der ausgebildeter Jurist sein mu\u00df, wodurch der zur Entscheidung berufene Senat gebildet wird. F\u00fcr das Verfahren gelten die Normen der ZPO \u00fcber das schiedsrichterliche Verfahren.<\/p>\n<p>13.3 Wird das Schiedsgericht gegen einen Ausschlu\u00df angerufen, hat dies keine aufschiebende Wirkung. W\u00e4hrend des Verfahrens ruhen die Rechte und Pflichten aus der Vereinszugeh\u00f6rigkeit. Die zu treffende Entscheidung hat auf Best\u00e4tigung oder Aufhebung des Ausschlusses zu lauten.<\/p>\n<p><b>\u00a714 \u2013 Sonstiges<\/b><\/p>\n<p>14.1 Im Text der Satzungen wurde bei Funktionsbezeichnungen etc. aus Gr\u00fcnden der Vereinfachung nur die m\u00e4nnliche Form gew\u00e4hlt. Sie ist gegebenenfalls durch die weibliche zu ersetzen.<\/p>\n<p>14.2 Bei Meinungsverschiedenheiten \u00fcber die Auslegung des Statuts entscheidet das Pr\u00e4sidium. Wer mit dessen Meinung nicht einverstanden ist, kann beantragen, da\u00df die n\u00e4chste Hauptversammlung eine Interpretation vornimmt, welche jedenfalls verbindlich ist.<\/p>\n<p>14.3 Wenn f\u00fcr eine aufgetretene Frage keine Regelung in der Satzung besteht, ist bis zu einer allf\u00e4lligen Erg\u00e4nzung derselben nach dem Vereinsgesetz und den allgemein geltenden redlichen \u00dcbungen des Vereinslebens vorzugehen.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/b><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00a0\u00a0\u00a0 UNSERE VEREINSADRESSE\u00a0 Wien 1,\u00a0 Bankgasse Benutzungsbestimmungen der Homepage Hinweise.\u00a0Die Autoren \u00fcbernehmen\u00a0keinerlei Gew\u00e4hr f\u00fcr die Aktualit\u00e4t, Korrektheit, Vollst\u00e4ndigkeit oder Qualit\u00e4t der bereitgestellten Informationen. 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Benutzungshinweis zur Homepage | Vereinigung f\u00fcr Medienkultur<\/title>\n<meta name=\"robots\" content=\"index, follow, max-snippet:-1, max-image-preview:large, max-video-preview:-1\" \/>\n<link rel=\"canonical\" href=\"https:\/\/www.medienkultur.at\/neu\/wer-wir-sind\/statut-1-5\/\" \/>\n<meta property=\"og:locale\" content=\"de_DE\" \/>\n<meta property=\"og:type\" content=\"article\" \/>\n<meta property=\"og:title\" content=\"Statut u. Benutzungshinweis zur Homepage | Vereinigung f\u00fcr Medienkultur\" \/>\n<meta property=\"og:description\" content=\"\u00a0\u00a0\u00a0 UNSERE VEREINSADRESSE\u00a0 Wien 1,\u00a0 Bankgasse Benutzungsbestimmungen der Homepage Hinweise.\u00a0Die Autoren \u00fcbernehmen\u00a0keinerlei Gew\u00e4hr f\u00fcr die Aktualit\u00e4t, Korrektheit, Vollst\u00e4ndigkeit oder Qualit\u00e4t der bereitgestellten Informationen. Dennoch: Die\u00a0Vereinigung f\u00fcr Medienkultur\u00a0pr\u00fcft und aktualisiert die Informationen auf ihren Webseiten kontinuierlich. 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