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VfGH-Urteil mit gefährlichen Konsequenzen ?

Annullierung des Wahlsieges von Van der Bellen ein historischer Unfall ?

Udo Bachmair

Die Debatte rund um die vom VfGH aufgehobene Präsidentschaftswahl geht weiter. Eine komplexe Causa, die differenzierender Argumentation bedarf. Einerseits sind Urteile der Höchstrichter unjuridisch ausgedrückt „sakrosankt“. Sie gelten, ob es einem passt oder nicht. Dennoch darf die Frage erlaubt sein, welche Konsequenzen eine Entscheidung nach sich zieht, die nicht auf Beweisen basiert , sondern auf bloßem Verdacht auf Manipulationen.

Verfassungsjuristen schätzen das Urteil des Höchstgerichts höcht unterschiedlich ein, auch in Leserbriefspalten und Zeitungskommentaren scheiden sich die Geister in diesem heiklen Fall. Die einen sprechen von einem „Sieg des Rechtsstaates“, andere wiederum von „Gefahr für die Demokratie“. Was zudem bleibt, ist der Eindruck, dass die Anfechtung der Stichwahl durch die FPÖ weniger dem Wahlverfahren gegolten hat, sondern dem Einspruch gegen ein unpassendes Wahlergebnis. Der VfGH missbraucht als parteipolitisches Instrument ?

„Aus der Geschichte und der Gegenwart lernen wir, dass am Beginn von totalitären Regimen, von Autokratien und Diktaturen fast immer Anfechtungen und Verleumdungen freier Wahlen standen und stehen. Und dazu wurden oft rechtsstaatliche Mittel benutzt. Die wahren Absichten werden später offenbar“, befindet etwa Ex-Burgtheaterdirektor Nikolaus Bachler in einem Gastkommentar für den KURIER.

Und im FALTER analysiert ORF-Korrespondent Raimund Löw :

„Die Annullierung einer fairen und freien Wahl durch die österreichischen Höchstrichter ist einzigartig. Es gibt international kein anderes Beispiel, dass eine demokratische Präsidentenwahl aus rein formalen Gründen außer Kraft gesetzt wurde. In einer politischen Extremsituation, in der die Verhältnisse in der gesamten westlichen Welt ins Rutschen geraten, ein verheerender Vorgang.

Die Richter haben argumentiert, dass auch die Möglichkeit einer Manipulation ausgeschlossen sein muss. Nicht einmal die FPÖ behauptet, dass es eine Fälschung tatsächlich gegeben hätte. Die einzigen, die den Wählerwillen manipulieren, indem sie die Wahl annullieren, sind die Richter selbst.

Die formaljuristischen Argumente, mit denen der VfGH den am 22.Mai 2016 zum Ausdruck gekommenen Wählerwillen außer Kraft setzt, stehen in merkwürdigem Gegensatz zur politischen Sprengkraft der Entscheidung. In Europa brechen gerade die Dämme gegenüber einer nationalistischen Rechten, die ausgezogen ist, die liberale Demokratie zu zerstören.

Die Wahl Van der Bellens wurde weltweit beachtet, weil sie den Weg der FPÖ an die Staatsspitze blockierte. Diese Möglichkeit wird jetzt wieder hergestellt. Sollte der FPÖ-Kandidat Hofer im zweiten Anlauf erfolgreich sein, wird der Weg für H.C. Strache geebnet. In zukünftigen Geschichtsbüchern würde die Annullierung des Wahlsieges Van der Bellens dann wohl als historischer Unfall gewertet werden, herbeigeführt aus juristischem Purismus aber mit der objektiven Wirkung eines Coups, selbst wenn von den Richtern etwas ganz anderes intendiert war.

Weil die Kuverts in österreichischen Gemeinden von den falschen Personen aufgeschlitzt wurden, bleibt die Gefahr einer weiteren politischen Destabilisierung Europas vorläufig bestehen. Eine Unverhältnismäßigkeit, die die Höchstrichter ignoriert haben.“

www.loew.at