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Milliardenbetrug und -strafen. Verhältnismäßigkeit in Rechtssprechung?

Hans H ö g l

Immerhin der „Standard“ brachte mit sehr wenigen Zeilen die Rubrik „KURZ GEMELDET“ am 22. Dez. 2016  und zwar sehr unauffällig auf Seite 15 links in der Mitte.  Die Rubrik ist so verschwindend klein, dass die allerwenigsten Leser dies bemerkt haben.  Der Text enthält eine Ungeheuerlichkeit:

Das FBI hat den  Gründer des US-Hedgefonds Platinum nach MILLIARDENSCHWEREN BETRUGSVORWÜRFEN festgenommen. Mark Nordlicht stehe zusammen mit anderen Mitarbeitern des US-Hegde-Fonds Platinum Partners unter dem Verdacht, Kunden um rund eine Milliarde Dollar (960 Mio. Euro) geprellt zu haben, heißt es.

Die Wiener Zeitung brachte am 24. Dez. 2016 auf Seite 6 einen vierspaltigen Beitrag mit Foto des Vorstandschefs darüber, dass die Deutsche Bank sich mit den US-Behörden auf eine Strafzahlung von rund 7 Milliarden Dollar geeinigt hatte. Dem DAX-Konzern wird vorgeworfen, mit hypothekengedeckten Wertpapieren 2008 zum Kollaps des US-Häusermarktes beigetragen zu haben. Der Schweizer Rivale Credit Suisse kam wegen fragwürdigen Hypothekendeals mit 5,3 Milliarden Dollar Strafe in einem Ausgleich davon.

Wie ergeht es Leuten, die eine Kleinigkeit im Supermarkt gestohlen haben? Wie steht es mit der Verhältnismäßigkeit in demokratischer  Rechtssprechung?