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Belästigungsaffäre im Schweizer Fernsehen

Medien sind über Verfehlungen von eigenen Mitarbeitern meist recht verschwiegen

Hans Högl

Belästigungsaffäre: Das Westschweizer Fernsehen (RTS)mit Sitz in Genf eröffnet Untersuchungen und suspendiert zwei Mitarbeiter – diese wissen aber noch gar nichts davon.

Über 200 Angestellte des Westschweizer Fernsehens haben sich an eine Hotline gewendet. Zahlreiche Persönlichkeitsverletzungen wurden gemeldet. Welche genau, ist unbekannt – der Bericht bleibt geheim.

Pressefreiheit versus Geheimhaltung. Film-Tipp „Die Verlegerin“

Hans Högl

In meiner Dissertation seligen Angedenkens befasste ich mich mit den „Pentagon Papers“, den verratenen Geheimdokumenten zum Vietnamkrieg, im Auftrag gegeben von Verteidigungsminister McNamara unter John F. Kennedy. „New York Times“  begann am 15. Juni 1971 diese höchst brisanten Geheim-Dokumente zu publizieren, erhielt dann ein Verbot wegen Geheimhaltung. Im Film „Die Verlegerin“ geht es primär um die Herausgeberin der „Washington Post“, die vor der Frage und dem großen Risiko steht, ebenfalls Abschnitte dieser umfangreichen, preisgegebenen Geheim- Dokumente zu publizieren. Das steht in diesem spannenden Film im Mittelpunkt. Nur gestreift werden all die lügenhaften Erklärungen der US-Regierung zum Vietnamkrieg, auch die Person Daniel Ellsberg, der eine Haftstrafe über 100 Jahre riskierte, wird nur gestreift. Immerhin: Der Film ist hervorragend und zeigt die Verwicklungen um diese Publikation und die Akteure und das Geschehen im Pressezentrum. Im Übrigen: Ende Juni 1971 entschied das amerikanische Höchstgericht zugunsten der Publikation und dafür, dass die Regierten das Recht haben, zutreffend informiert zu werden.

 

Amtsgeheimnis abschaffen

Presseclub Concordia und Reporter ohne Grenzen :
Zugang zu Informationen darf nicht verweigert werden

Udo Bachmair

Der Presseclub Concordia – Kooperationspartner der Vereinigung für Medienkultur – befürchtet eine neue Geheimhaltung durch die Hintertür im Informationsfreiheitsgesetz. Unterstützt von der Organisation „Reporter ohne Grenzen“ weisen die Sprecher des Presseclubs darauf hin, dass der vorliegende Gesetzesentwurf keine Verbesserung zur derzeitigen Situation bedeute.

Grundsätzlich sollten alle Informationen öffentlich zugänglich sein, sofern sie nicht den Datenschutz oder Persönlichkeitsrechte verletzen, betonen beide Journalistenorganisationen. Doch der zuletzt 2015 vorgelegte Gesetzesentwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz sehe „befremdlich viele Möglichkeiten vor, den Zugang zu Informationen zu verweigern“. Eine österreichische Regelung sollte sich aber klar an europäischen Standards orientieren und keine Geheimhaltungsgründe durch die Hintertüre erlauben.

Der Presseclub Concordia und Reporter ohne Grenzen Österreich begrüßen grundsätzlich den Wunsch von Medienminister Thomas Drozda, dass ein Informationsfreiheitsgesetz noch im Herbst vom Parlament beschlossen werden soll. Umso wichtiger sei es, dass der vorliegende Entwurf im Sinne der Informationsfreiheit und des Rechts auf Zugang zu Information verbessert wird.