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Bündnis von Boulevard und Populismus als demokratiepolitische Gefahr

„Öffentlich-rechtliche Qualität im Diskurs“ ist das Thema der Reihe „Texte“, die regelmäßig von der engagierten ORF-Abteilung „Public Value“ veröffentlicht werden. Dabei steht unter anderem der demokratiepolitische Wert des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Vordergrund.

Udo Bachmair

Einer der wieder zahlreichen Beiträge der jüngsten Ausgabe der „Texte“ befasst sich mit dem Stellenwert des ORF im Umfeld einer Medienlandschaft, die vor allem im Wiener Zentralraum von einer nahezu beispiellosen Dominanz des Boulevards geprägt ist. Die Reichweiten der drei Massenblätter Kronenzeitung, Heute und Österreich, lassen die seriöser Tageszeitungen, wie des Standard, der Presse, der Wiener Zeitung etc. weit hinter sich zurück.

Als wichtiges Gegenstück zum überbordenden Boulevard, aber auch zu Desinformation oder Fake News in den sogenannten Sozialen Medien, erweist sich der ORF. Bei aller in Einzelfällen durchaus berechtigten Kritik an manchen Inhalten muss der ORF im Gegensatz zu den Privaten gesetzlich verbriefte Auflagen bzgl. Ausgewogenheit und Qualitätsjournalismus einhalten. Nur so kann er auch ein glaubwürdiges Gegenüber zum Boulevard bleiben.

Grundsätzlich gehe es darum, so die Politologin Katrin Stainer-Hämmerle in ihrem Beitrag, eine „Zweckbündnis von Boulevard und Populismus“ zu verhindern. Dazu Florian Hartleb in seinem Buch „Die Stunde der Populisten“: „Auf der einen Seite werden Skandalismus, Sensationsgier sowie die Vermarktung negativer Ereignisse gefördert. Auf der anderen Seite wird dem populären Geschmack durch Neidgefühle, Bestätigung latenter Vorurteile, Simplifizierungen und Pauschalierungen gefrönt“.

Hauptaufgabe eines öffentlichen Mediums, wie des ORF, wäre es nun, die Koalition zwischen Medien und Populismus zu erschweren. Wer, wenn nicht der ORF und mit ihm andere seriöse Medien, sind diesbezüglich gefordert. Denn nicht nur im ORF-Gesetz, auch in einer Erklärung des Europarates ist festgehalten, dass der öffentliche Rundfunk rechtsstaatliche Werte, insbesondere die Wahrung der Menschenrechte und des politischen Pluralismus, zu fördern habe.