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Wiener Kanalnetz u. Öffis in US-Hand. TIIP lässt grüßen. Medien-Tabu

 Hans H ö g l

Folgender Text   wurde im Blog Medienkultur gehackt.  Ich fand diesen wirklich z u f ä l l i g andernorts und bringe ihn wieder in Erinnerung. Der Text  verschwand in unserm Blog. Es gibt Programme, die unliebsame Texte aufspüren. Vgl. Hinweise im höchst interessanten Buch von Ingrid Brodnig: vor allem über Postings. Unsere Leser und Leserinnen wissen auch um  unsere Texte  zur “Gruppensteuer“ und zum „Schwarzbuch Raiffeisen“, es gibt auch ein „Schwarzbuch ÖBB“.   Alles Dinge, die kaum berührt werden.

Wien verkaufte in den 90-iger Jahren Teile ihr „eigenes“  Kanalnetzes   an US-Spekulanten  und hat es zurückgepachtet („geleast“).  Ebenso   Tram-Garnituren, angeblich 1.000.  Und die  Eigentümer vom Wiener Kanalnetz  und der Straßenbahn haben ihren Sitz in den USA.

Im Detail betrifft es das  Wiener Kanalnetz im 21./22. Bezirk  und Garnituren der Straßenbahn.  Dazu  fand sich ein Absätzchen  in der „Wiener Bezirkszeitung“ (3./4. Sept. 2014, S. 10).  Ganz beiläufig  kam es heraus. Sonst ist kaum  davon die Rede,  und es ist  für Wähler kompliziert.

Die „Wiener Bezirkszeitung“ fragte die Vizebürgermeisterin und Finanz- und Öffi-Stadträtin Renate Brauner nach Cross-Border-Leasing-Verträge.  Frau Brauner bestätigt in ihrer Antwort das Faktum dieser Verträge und sagte wortwörtlich:  „Das war eine Maßnahme, die vor vielen Jahren gesetzt wurde, als sie noch formal legal war. Wir steigen dort aus, wo es möglich ist. Ohne Verluste“.

Es lohnt, der Sache nachzugehen. Bei Cross-Border-Leasing ist der Gerichtsstand in New York – am Hauptsitz der großen Anwaltskanzleien. Bei allen Fragen muss laut Wikipedia der Leasingnehmer, also die Stadt Wien, amerikanische Anwälte einschalten.

Der  Vertrag ist rund 1500 Seiten stark, komplett in Englisch verfasst, darf nicht in Österreich aufbewahrt werden und ist an die Rechtslage des Staates New York gebunden.  

Wien hat bei Streit mit den potenten US-Investoren einen großen Nachteil: Eine ausländische Stadt,  die wegen eines Steuersparmodells klagt, wird vor amerikanischen Gerichten kaum einen besonderen Schutz genießen.
Sämtliche mögliche Risken und Einnahmeausfällen während der 35-jährigen Vertragsdauer, wie etwa Änderungen des US-Steuerrechts,  die solche Verträge verbieten würden, trägt die Stadt Wien. Der “Standard” brachte davon am 27.2.2013 einen unauffällige Notiz, einen E i n – spalter, und fügte in Klammer ein, dass dies nun in den USA verboten ist.  

Da sagen wir: Prost Freunde und Mahlzeit für uns Wiener und Wienerinnen.  Jeder  greift sich an den Kopf, dass die Stadt Wien sich derart an US-Investoren  ausgeliefert hat. TTIIP lässt grüßen.