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OGH-Urteil als Freibrief für Lesertäuschung ?

Udo Bachmair

Ein aktuelles OGH-Urteil rund um Gefälligkeitsjournalismus sorgt weiter für rege Debatten. Das Urteil des Höchstgerichts spricht redaktioneller Berichterstattung die Objektivität per se ab und bewertet „unentgeltliche Werbung“ als nicht kennzeichnungspflichtig. Kritiker des Urteils befürchten, dass dadurch Lesertäuschung und Intransparenz Tür und Tor geöffnet sind. Jedenfalls hat die umstrittene Rechtsprechung einmal mehr die Diskussion rund um die Vermischung von Journalismus, Werbung und PR beflügelt.

Thema auch einer Podiumsdiskussion im Presseclub Concordia, Kooperationspartner der Vereinigung für Medienkultur. Gabriele Faber-Wiener, Vorsitzende des PR-Ethik-Rates sieht in dem Urteil einen Persilschein für ethisch unkorrekte Werbung. Es erlaube Gefälligkeitsjournalismus, wenn entsprechende Inserate geschaltet werden. Ingrid Brodnig, neue Obfrau der Initiative „Qualität im Journalismus“ betonte die Notwendigkeit einer klaren Trennung von Redaktion und PR-Abteilung und nannte als vorbildliches Beispiel dafür das Wiener Stadtmagazin „Falter“.