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ORF-Newsroom: Politik-Zugriff erleichtert?

Der neue ORF-Generaldirektor ist bestellt. Roland Weißmann, der Regierungskandidat, wird sein Amt allerdings erst 2022 antreten. Der bis dahin noch amtierende ORF-Chef Alexander Wrabetz will aber dennoch gemeinsam mit dem Neuen das umstrittene Großprojekt Newsroom finalisieren.

Udo Bachmair

Der neue große Newsroom im ORF-Zentrum auf dem Küniglberg wird das Herzstück der ORF-Information. Die bisher weitgehend unabhängig voneinander agierenden Redaktionen von TV, Radio und Online werden künftig in dem neuen Newscenter zusammengelegt. Das heißt: Die Berichterstattung in den Bereichen Außenpolitik, Innenpolitik, Wirtschaft, Kultur erfolgt künftig zentral aus dem nicht unumstrittenen riesigen Newsroom. So wird das Funkhaus in der Argentinierstraße, Hort u.a. der renommierten Radiosender Ö1 und FM4, 2022 endgültig in Richtung „Küberg“ abgesiedelt.

Alle Bedenken gegen diese Entwicklung werden von der alten und der neuen ORF-Führung vom Tisch gewischt. Genügend Stimmen auch seitens der Programm-MitarbeiterInnen haben davor gewarnt, die bisherige durchaus befruchtende Konkurrenz zwischen den unterschiedlichen Redaktionen durch deren Verortung an einer einzigen zentralen Stelle zu gefährden. Wie der multimediale Newsroom konkret ausgestaltet sein wird und wie dort Kooperation und Kommunikation zwischen den erwähnten Ressorts ablaufen werden, bleibt vorerst unklar. Noch wichtiger: Wer wird dort das Sagen haben ?

Weder im Konzept von Weißmann noch in dem von Wrabetz finden sich dazu klar ausgearbeitete Strukturen. Eine Organisationsanweisung soll im Herbst folgen. Die ORF-Redakteursvertreter beklagen jedoch, bei den meisten Planungssitzungen nicht eingebunden worden zu sein. „Da gibt es noch viele Fragezeichen“, so kürzlich Dieter Bornemann vom ORF-Redakteursrat. Auch andere Redakteurssprecher wollen Widerstand leisten gegen einen drohenden politischen Zugriff. Der wird durch „Fusionierung und Zentralisierung“ freilich erleichtert, befürchten Insider.

Sowohl Weißmann als auch Wrabetz versuchen im Zusammenhang mit einem potentiellen neuen zentralen Chefredakteur zu beruhigen. Zu nachhaltig sind offenbar Erfahrungen mit dem unter Generaldirektorin Monika Lindner installierten TV-Chef Werner Mück. Der hatte den Ruf, eifrig als „Exekutor“ im Sinne der ÖVP agiert zu haben. Wie auch immer: Sollte der fast schon legendären Kurz’schen Message-Control auch im ORF verstärkt zum Durchbruch verholfen werden, könnte das an den ORF-Redakteuren scheitern. Deren Sprecher haben angekündigt, parteipolitische Unabhängigkeit „mutig und konsequent“ verteidigen zu wollen.

BP-Wahl: VGH-Urteil „fragwürdig“ ?

Entscheidung der Höchstrichter nicht unumstritten

Udo Bachmair

Selbstverständlich ist eine Entscheidung der Höchstrichter zu akzeptieren. Unabhängig von politisch-taktischen Erwägungen. Der Verfassungsgerichtshof hat auch in der Causa der stattgegebenen Anfechtung der Bundespräsidentenwahl ausschließlich juridische Begründungen als Motiv für seine Entscheidung geltend gemacht. Das entspricht seinem gesetzlichen Auftrag und der Erwartungshaltung der Öffentlichkeit.

Aber: Auch ein VGH agiert nicht im politik- und wertfreien Raum. So ist gerade auch im konkreten Fall die Frage legitim, ob die Verfassungsrichter realpolitische Konsequenzen einer solchen schwerwiegenden Entscheidung sorgfältig genug überlegt haben. Jedenfalls sind entgegen dem überwältigenden Lob für den VGH in Medien und Politik vereinzelt auch Bedenken und Kritik vernehmbar.

So hält der Autor Robert Misik im STANDARD die Entscheidung des VGH für „fragwürdig“ :

  1. hätte der Verfassungsgerichtshof auch anders entscheiden können.
  2. fällt er seine Urteile immer in einem politischen Kontext. Und selbstverständlich spielte für die Richter eine Rolle, dass sie der FPÖ nicht weiteren Anlass für ihre Kampagnen liefern wollten.
  3. Aber hat der Verfassungsgerichtshof das wirklich bis zum Ende gedacht?
  4. Hat er sich eigentlich überlegt, welche Verfassungskrise entstünde, wenn Norbert Hofer, dem ein zweiter Versuch geschenkt wurde, bei der Neuaustragung gewinnen würde?

Es steht zu befürchten, dass der Verfassungsgerichtshof das nicht überlegt hat. Im Grunde ist dieses Urteil selbst zirka so schlampig wie die Wahlorganisation in einem kleinen Dorf in der Provinz.

Er hat so entschieden, um sich ein Problem billig vom Hals zu schaffen: Er wollte der aggressiven FPÖ-Kampagne den Wind aus den Segeln nehmen, wollte sich den erwartbaren Angriffen von Strache, Hofer & Co nicht aussetzen.

Das ist verständlich und auch nicht unklug.

Aber er hat damit sofort ein anderes Problem geschaffen: Er hat 50,3 Prozent der Wähler gesagt: „Ich annulliere Eure Stimme. Eure Wahlentscheidung ist weniger wert als das aufgeregte Gefuchtel der FPÖ.“

Die Stimmen von 2.254.484 Wählerinnen und Wählern werfen wir einfach so weg.

That’s it, in the End. Er hat gesagt: Die Stimmen der Mehrheit der Wähler sind weniger wert als die Empörungsbewirtschaftung der Verliererpartei.

In einer Güterabwägung – wie stärke ich das Vertrauen der Verliererpartei? Und wie respektiere ich zugleich den Wählerwillen der Mehrheit? – hat er sich allein auf eine Seite gestellt.

Wie das mit dem Geist der demokratischen Verfassung in Einklang zu bringen ist, soll mir erst einmal ein Verfassungsrichter erklären. (Robert Misik, 3.7.2016)